Baugrundstück in Hanglage mit bestehendem Abrisshaus
Wohngrundstück in 87662 - Frankenhofen bei Osterzell
Das bestehende Einfamilienhaus auf dem Grundstück ist in einem sehr schlechten Zustand und es wird empfohlen, es wahrscheinlich abzureißen. Das Grundstück kann gemäß § 34 des BauGB bebaut werden, wobei das geplante Gebäude hinsichtlich Stil, Größe und Anordnung zum Straßenbild passen muss. Das Einvernehmen der Gemeinde ist erforderlich. Es besteht die Möglichkeit, ein Ein- bis Zweifamilienhaus (auch als Doppelhaus) auf dem Grundstück zu errichten. Es handelt sich um eine Baulücke und es besteht kein Zwang zum Bau. Das Gesamtgrundstück besteht aus zwei nebeneinander liegenden Flurstücken. Das Flurstück mit der Nummer 161/4 hat eine Fläche von ca. 1.115 m² und ist mit einem unterkellerten Einfamilienhaus bebaut, das abgerissen werden soll. Das Flurstück mit der Nummer 161/5 hat eine Fläche von ca. 733 m² und ist bisher unbebaut und unerschlossen.
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